Riester-Beiträge lassen sich pro Jahr bis zur Grenze von 2.100 Euro ansetzen. Die Angaben macht der Steuerzahler in der Anlage „AV“. Die Beiträge sind die Basis dafür, dass das Finanzamt mit der sogenannten Günstigerprüfung nachrechnet, ob sich der Riester-Sparer mit seinen Zulagen oder dem Sonderausgabenabzug besser stellt.